Disclaimer
Gegenstand der Bedingungen
Der Disclaimer regelt die Benutzung des Internetangebots
www.ebics.org,
www.ebics.de,
www.ebics.com und
www.ebics-zka.de des Zentralen
Kreditausschusses (kurz: "EBICS-Webseiten").
Benutzungsregeln
Zu zahlreichen Seiten, insbesondere Informationsangeboten, besteht ein
unentgeltlicher und freier Zugang für den User. Für diese frei nutzbaren Seiten
übernehmen wir keine Verantwortung für die Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte und die Ergebnisse, die der Nutzer oder Dritte auf
Grund von Informationen der Web-Seiten erzielen zu können meint, und für
Informationen Dritter, die auf diesen Web-Seiten enthalten oder über diese
zugänglich sind. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Inhalte auf
diesen Web-Seiten frei von Fehlern und für bestimmte Zwecke geeignet sind.
Der Abruf der bereitgehaltenen Informationen darf nur in einer Weise geschehen,
der die Nutzung unseres Online-Angebotes durch die übrigen Besucher nicht
wesentlich beeinträchtigt.
Schutzrechte
Die EBICS-Webseiten, ihre Struktur und sämtliche darin enthaltenen
Funktionalitäten, Informationen, Daten, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie
alle zur Funktionalität dieser Web-Seiten eingesetzten Komponenten unterliegen
dem gesetzlich geschützten Urheberrecht. Der Nutzer darf
die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Web-Seiten für
seinen persönlichen Gebrauch nutzen und erwirbt im Übrigen keinerlei Rechte an
den Inhalten und Programmen. Die Rechte liegen
beim SIZ und den Verbänden des ZKA.
Links
Die EBICS-Webseiten können Links zu den Web-Seiten anderer Anbieter
enthalten, für deren Inhalte wir keine Haftung übernehmen. Die Einrichtung eines
Hyper- und eines Online-Links von anderen Webseiten auf
die EBICS-Webseiten
wird nicht untersagt, hierfür ist eine vorherige
schriftliche Zustimmung durch den Inhaber dieser Website nicht erforderlich. Es ist allerdings unzulässig, die EBICS-Webseiten oder deren Inhalte mittels Hyperlink in einem Teilfenster
(Frame) einzubinden oder darzustellen.
Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so
wird davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht betroffen. Die
unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die
dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung im Rahmen
des Gesamtvertrages möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt bei einer
unbeabsichtigten Regelungslücke.
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