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Spezifikationen in Entwicklung

SEPA Request-To-Pay (SRTP) ist aus dem Blickwinkel von EBICS eine elektronische Zahlungsanforderung vom Zahlungsempfänger an den Zahler, die in Echtzeit über die kreditwirtschaftliche Infrastruktur geleitet wird (4-Parteien-Modell).
Sämtliche für die Zahlung erforderlichen Informationen werden dabei in einem europaweit standardisierten Format bereitgestellt, das durch den European Payments Council (EPC) im SRTP-Regelwerk verbindlich festgelegt ist. Eine entsprechend vorgefertigte elektronische Zahlungsanforderung kann zum Beispiel in die Online- oder Mobile-Banking-Anwendung integriert werden, so dass der Zahler einen Überweisungsauftrag einfach und bequem autorisieren kann. Die elektronische Zahlungsanforderung in Kombination mit Echtzeit-Überweisungen schafft so die Voraussetzungen für neue Zahlverfahren im E-Commerce oder am Point of Interest, kann aber auch im Standard-Zahlungsverkehr bisherige Zahlverfahren, wie z.B. das Lastschriftverfahren, sinnvoll ergänzen.
Am 30. November 2020 hat der EPC das SRTP Regelwerk in der Version 1.0 mit Wirkung zum 15. Juni 2021 veröffentlicht. Aufbauend auf diesen Vorgaben des EPC hatte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) eine gemeinsame Umsetzung für EBICS in Form einer Spezifikation für die Anlage 3 des DFÜ-Abkommens erarbeitet.
Der EPC hat danach in kurzer zeitlicher Folge die Folgeversion 2.0 des Regelwerks veröffentlicht, wodurch weitere Anwendungsmöglichkeiten von SRTP für Nutzer eröffnet werden. Dieses EPC-Regelwerk trat am 1. Juni 2022 in Kraft.
Mit Version 3.0 des Regelwerks für SRTP (Veröffentlichung Ende Fenruar 2023) kommen wesentliche, funktionale Erweiterungen mit neuen Anwendungs­möglichkeiten (insbesondere zu Ratenzahlungen) hinzu.
Grundsätzlich hält die DK an ihrer Haltung fest, die Formatspezifikationen "SEPA Request To Pay" in die Anlage 3 des DFÜ Abkommens aufzunehmen. Allerdings erscheint aus den vorgenannten Gründen sowie der aktuell noch verhaltenen, eher abwartenden Haltung potentieller Beitrittskandidaten zum SRTP-Regelwerk eine Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt zu früh. Die auf Basis der Version 2.0 des SRTP-Regelwerks erstellten Spezifikationen sind aber bereits final in der DK abgestimmt, so dass diese eine bessere Planungsgrundlage für Entwickler als die bisherige Fassung bieten. Insbesondere wurde am 6. Februar 2023 die Spezifikationen für den SRTP-Rückruf in den DK-Dokumenten ergänzt. 
Alle Dokumente (auf Basis V 2.0) finden Sie hier: